KfW & BAFA: Förderung für die Sanierung im Überblick

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Moderne Heizungssteuerung an der Wand

Die staatliche Förderung für energetische Sanierungen ist großzügig — und unübersichtlich. Dieser Überblick erklärt die Struktur, damit Sie wissen, über welchen Weg Ihr Vorhaben gefördert wird.

Wichtiger Hinweis: Förderprogramme ändern sich regelmäßig — Sätze, Obergrenzen und Bedingungen können heute anders sein als hier beschrieben. Prüfen Sie vor jeder Entscheidung den aktuellen Stand bei KfW und BAFA oder lassen Sie sich beraten. Grundsätzlich gilt außerdem: Erst Antrag stellen, dann beauftragen — nachträglich gibt es kein Geld.

Das Dach über allem: die BEG

Die wichtigsten Programme bündelt der Bund in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Für Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnhäusern sind drei Wege relevant:

1. Zuschüsse für Einzelmaßnahmen (BAFA)

Wer gezielt einzelne Schwachstellen angeht, beantragt Zuschüsse beim BAFA — etwa für:

  • Dämmung von Dach, Fassade, Kellerdecke oder oberster Geschossdecke
  • Fenster- und Türentausch
  • Sommerlichen Wärmeschutz (z. B. außenliegender Sonnenschutz)
  • Optimierung der bestehenden Heizung (z. B. hydraulischer Abgleich, Pumpentausch)

Liegt für das Haus ein individueller Sanierungsfahrplan vor, erhöht der iSFP-Bonus den Zuschuss für viele dieser Maßnahmen zusätzlich.

2. Heizungsförderung (KfW)

Der Tausch der Heizung — etwa gegen eine Wärmepumpe oder einen Wärmenetzanschluss — läuft über die KfW. Der Zuschuss setzt sich aus einer Grundförderung und möglichen Boni zusammen (z. B. für den schnellen Austausch alter fossiler Kessel oder für Haushalte mit geringerem Einkommen); zusammen kann so ein erheblicher Teil der Kosten abgedeckt werden. Die genaue Bonus-Arithmetik ändert sich immer wieder — hier lohnt die Beratung besonders.

3. Kredit für die Komplettsanierung (KfW)

Wer sein Haus in einem Zug auf ein Effizienzhaus-Niveau bringt, kann über die KfW einen zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss erhalten — je besser das erreichte Niveau, desto höher der Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Voraussetzung ist die Einbindung von Energieeffizienz-Expertise in Planung und Umsetzung.

Die Alternative: der Steuerbonus

Statt Zuschüssen können Selbstnutzer die Sanierungskosten steuerlich geltend machen (§ 35c EStG): verteilt über drei Jahre wird ein Prozentsatz der Kosten direkt von der Steuerschuld abgezogen. Das ist unbürokratischer, lässt sich aber nicht mit BEG-Zuschüssen für dieselbe Maßnahme kombinieren. Welcher Weg günstiger ist, hängt vom Einzelfall ab.

Ergänzend: Landesprogramme

Neben dem Bund fördern auch die Länder — in Niedersachsen über die NBank, in Hamburg über die IFB Hamburg. Die Programme wechseln häufiger als die Bundesförderung; ob aktuell etwas für Ihr Vorhaben dabei ist, gehört in jede Fördermittelprüfung.

Drei Regeln, die fast immer gelten

  1. Reihenfolge einhalten: Antrag vor Auftragsvergabe.
  2. Expertise einbinden: Viele Programme setzen die Mitwirkung von Energieeffizienz-Experten voraus — und fördern deren Honorar mit.
  3. Kombinationen prüfen: Zuschuss, Kredit, Steuerbonus und Landesmittel haben unterschiedliche Spielregeln. Die beste Kombination ist selten die offensichtlichste.

Sie planen eine Maßnahme und möchten die Förderung sauber aufgleisen? Ich unterstütze Sie bei Auswahl und Antrag.

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